Vereinsnews
Eingetragen von B.Fenster am 01.05.2022:
Rieger/Reinold in Topform
Nach der coronabedingten 6 monatigen Zwangspause starteten Frank und Roswitha im bayerischen Königsbrunn beim Seniorenwochenende des TanzsportClubs Dancepoint e.V.. Sie ertanzten sich zweimal einen hervorragenden zweiten Platz. Einmal in der Gruppe Senioren III D bei 14 startenden Paaren und ein weiteres Mal in der Gruppe Senioren II D bei 9 startenden Paaren.
Nachdem die beiden bei dem Turnier in der Altersklasse III im Langsamen Walzer bereits Einserwertungen erhalten hatten, konnten sich Frank und Roswitha bei dem Turnier in der Jüngeren Altersklasse "II" über eine "1" im Tango und über eine stark verbesserte Wertung im Quick freuen.
Herzliche Gratulation!!!
Weiter so!!!!
Eingetragen von B.Fenster am 25.04.2022:
Zur Klarstellung:
Ziffer 7c der Tagesordnung zur MGV vom 30.4.2022 lautet: richtig:
Antrag von M. Goßner:
In § 10 Abs. 4 ist als Satz 2 folgender Text einzufügen:
Die Protokolle der Sitzungen des Vereinsausschusses können von den Vereinsmitgliedern eingesehen werden. Die Mitglieder können eine Zusendung der Protokolle per E-Mail verlangen.
Antrag von B. Fenster
Für den Fall, dass die Mitgliederversammlung ein Einsichtsrechts bejaht:
In § 10 Abs. 4 ist nach Satz 1 folgender Text einzufügen:
Die Protokolle der Sitzungen des Vereinsausschusses können von den Vereinsmitgliedern eingesehen werden. Der Vereinsausschuss bestimmt über das wie und wann. Eine Übersendung per E-Mail kann nicht verlangt werden.
Eingetragen von B.Fenster am 24.04.2022:
Ergänzung zu TOP7 der Tagesordnung für die ordentliche Jahreshauptversammlung:
Tagesordnungspunkt 7c wird von der Tagesordnung gestrichen. Bei der Aufnahme des Antrags handelt es sich um ein Versehen.
Eingetragen von B.Fenster am 24.04.2022:
Folgende Anträge zur Tagesordnung gingen ein und werden aufgenommen:
Neue Anträge zu TOP 7c)
Mit Email vom 17.04.2022 teilte Marcus Goßner Folgendes mit:
In § 10 Abs. 4 ist als Satz 2 folgender Text einzufügen:
Die Protokolle der Sitzungen des Vereinsausschusses können von den Vereinsmitgliedern eingesehen werden. Die Mitglieder können eine Zusendung der Protokolle per E-Mail verlangen.
Beate Fenster stellt folgenden abweichenden Antrag:
Für den Fall, dass die Mitgliederversammlung ein Einsichtsrechts bejaht, stelle ich den Antrag, in § 10 Abs. 4 nach Satz 1 folgenden Text einzufügen:
Die Protokolle der Sitzungen des Vereinsausschusses können von den Vereinsmitgliedern eingesehen werden. Der Vereinsausschuss bestimmt über das wie und wann. Eine Übersendung per E-Mail kann nicht verlangt werden.
Eingetragen von B.Fenster am 24.04.2022:
Am kommenden Samstag nach der Mitgliederversammlung findet ein Tanzabend für alle statt.
Eingetragen von B.Fenster am 16.04.2022:
TSC 71 Bad Wörishofen
Hiermit laden wir alle Mitglieder zur diesjährigen Mitgliederversammlung am
Samstag, 30.4.2022, 19 Uhr
im Vereinsheim des TSC 71 im Untergeschoss der Alten Schulturnhalle der Volksschule in der Kaufbeurer Straße 12 in Bad Wörishofen ein.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Bestätigung der Zuwahl der Kassenwartin Roswitha Reinold und des 2. Vorstands Erich Hämmerle am 6.Oktober 2021 und der Zuwahl des Schriftführers Dominik Fenster am 23.Februar 2022
3. Bericht der Vorsitzenden
4. Bericht der Kassenwartin
5.. Bericht der Kassenprüfer
6. Entlastung der Vorstandschaft
7. Anträge auf Satzungsänderungen von Marcus Goßner
a)
In § 13 Abs. 3 ist als Satz 2 folgender Text einzufügen:
Die Termine für die Mitgliederversammlung müssen zusätzlich per E-mail an alle Mitglieder, bei denen die Adresse bekannt ist, verschickt werden und die Termine müssen auf der Homepage unter „Termine“ geführt werden.
b)
In § 15 Abs. 7 ist als Satz 3 folgender Text einzufügen:
Die Protokolle der Mitgliederversammlung können von den Mitgliedern auch per E-Mail angefordert werden und müssen spätestens nach 14 Tagen verfügbar sein.
c)
In § 10 Abs. 4 ist als Satz 2 folgender Text einzufügen:
Die Protokolle der Sitzungen des Vereinsausschusses können von den Vereinsmitgliedern eingesehen werden. Der Vereinsausschuss bestimmt über das wie und wann. Eine Übersendung per E-Mail kann nicht verlangt werden.
8. Anträge zur Änderung der Satzung seitens der Vorsitzenden
a) Einfügung einer Präambel:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
b) § 2 Abs. 4:
Der Vereins ist parteipolitisch neutral und vertritt den Grundatz religiiöser und weltanschaulicher Toleranz sowie die Gleichberechtigung aller Geschlechter
c) Neufassung von § 5 Abs. 3 (redaktionelle Änderung - Gliederung des Absatzes)
(3) Dem Verein gehören aktive und passive sowie Ehrenmitglieder an.
a) Aktive Mitglieder sind solche, die Einrichtungen sportlicher Art des Vereins in Anspruch nehmen.
b) Passive Mitglieder dürfen nicht am Trainingsbetrieb des Vereins und an Wettbewerben teilnehmen. Sie nehmen Einrichtungen sportlicher Art des Vereins nicht in Anspruch.
c) Ehrenmitglieder sind Personen, die sich um den Verein oder den Tanzsport herausragende Verdienste erworben haben. Sie werden vom Vorstand ernannt. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei und haben alle Rechte eines Mitgliedes.
d) Neufassung von § 5 Abs. 6 und 7 folgende vor:
(6) Über die Aufnahme in den Verein sowie den Wechsel von aktiver zu passiver bzw. den Wechsel von passiver zu aktiver Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand innerhalb von acht Wochen. Der Eintritt wird mit Aushändigung einer schriftlichen Aufnahmeerklärung wirksam.
(7) Der Vorstand kann den Antrag auf Aufnahme in den Verein sowie den Antrag auf Wechsel des Mitgliedsstatus ohne Angabe von Gründen ablehnen. Im Falle der Ablehnung hat d. er Antragsteller das Recht, seinen Antrag zur Entscheidung in der nächsten Sitzung des Vereinsausschusses vorzulegen, der endgültig entscheidet.
e) klarstellende Ergänzung in § 9 Abs 6 im Anschluss an Satz 1:
Die Zuwahl ist von der nächsten ordentlichen Jahreshauptversammlung zu bestätigen.
f) Änderung in § 10 Abs. 6 Satz 3 :
Bei Ausscheiden eines Mitglieds des Vereinsausschusses ergänzt sich dieser selbst durch Zuwahl, die von der nächsten ordentlichen Jahreshauptversammlung bestätigt werden muß.
g) Neufassung von § 12 Ziff. 4
4. Die Wahl von zwei Kassenprüfern
Bei Ausscheiden eines oder beider Kassenprüfer vor Ablauf der Amtsdauer ist eine Zuwahl erforderlich, die von der nächsten ordentlichen Jahreshauptversammlung bestätigt werden muss.
Satz 2 wird dann zu Satz 3.
h) Neufassung von § 13
(1) Die ordentliche Jahreshauptversammlung Mitgliederversammlung findet jährlich, möglichst in den ersten 3 Monaten, statt.
(2) Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, wenn 1/3 der stimmberechtigten Mitglieder dies schriftlich fordert, oder der Vorstand die Einberufung für notwendig erachtet.
(3) Die Mitgliederversammlung wird vom 1. Vorsitzenden spätestens 4 Wochen
2 Wochen vor der Versammlung unter Angabe von Ort, Zeit und vorläufiger Tagesordnung durch Aushang im Vereinslokal einberufen.
(4) Anträge zur Tagesordnung sind spätestens 3 Wochen 1 Woche vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand einzureichen.
Ab 2 Wochen vor der Versammlung bis zur Versammlung hängen die Anträge und die endgültige Tagesordnung im Vereinslokal aus.
Anträge, die nicht in der endgültigen Tagesordnung enthalten sind, sind zur Begründung, Debatte und Abstimmung nur zuzulassen, wenn die Mitgliederversammlung dies beschließt.
Anträge, die eine Änderung der Satzung enthalten, sind nicht zuzulassen.
Sie sind dann in die Tagesordnung aufgenommen. Über die Zulassung weiterer Anträge zur Tagesordnung entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit. Ausgenommen hiervon sind Anträge zur Änderung der Satzung.
Vorschläge zur Neuwahl des Vorstandes oder Vereinsausschusses können auch während der Versammlung eingebracht werden; sie bedürfen nicht der Zulassung durch die Versammlung.
i) Anfügung von 2 weiteren Paragraphen:
§ 19 Sprachregelung
Wenn im Text der Satzung oder Ordnungen des Vereins bei Funktionsbezeichnungen die weibliche oder männliche Sprachform verwendet wird, so können unabhängig davon alle Ämter von Personen jeglichen Geschlechts besetzt werden.
§ 20 Inkrafttreten
Die Satzung wurde in der Mitgliederversammlung am ……………. geändert und in der vorliegenden Fassung beschlossen. Die Änderung tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.
9. Erhöhung des Beitrags für Kinder und Jugendliche und Passive
10. Planungen
11. Getränkeverkauf
12. Wünsche und Anträge
Die Vorstandschaft
gez. Beate Fenster, 1. Vorsitzende
ausgehängt am …………………
Eingetragen von B.Fenster am 08.03.2022:
Nachdem uns unser bisheriger Schriftführer Rainer Buchenau leider zum Jahresende 2021 verlassen hat, hat der Vereinsausschuss entsprechend § 10 Abs. 6 Satz 3 der Satzung Dominik Fenster als neuen Schriftführer hinzugewählt.
Rainer möchte ich ganz herzlich für sein mehrjähriges Engagement als Schriftführer danken.
Mein herzlicher Dank geht auch an Dominik für die Übernahme des Schriftführeramtes. Seine Zuwahl muss in der nächsten ordentlichen Jahreshauptversammlung, die voraussichtlich Ende April stattfinden wird, bestätigt werden.
Eingetragen von B.Fenster am 14.01.2022:
Hiermit laden wir alle Mitglieder bis 18 Jahre sowie die gewählten und berufenen Jugendmitarbeiter zur diesjährigen
Jugendversammlung
am Freitag, den 28.1.2022, 18.30 Uhr im Vereinsheim des TSC 71
im Untergeschoss der Alten Schulturnhalle der Grundschule Kaufbeurer Straße 12,
86825 Bad Wörishofen ein.
Tagesordnung:
1. Begrüßung
2. Bericht des Jugendwarts
3. Bericht der Vorsitzenden
4. Planungen 2022
5. Wünsche und Anträge
Die Vorstandschaft
gez. Beate Fenster, 1. Vorsitzende
Eingetragen von B.Fenster am 11.12.2021:
TSC 71 Bad Wörishofen
Hiermit laden wir alle Mitglieder zur außerordentlichen Mitgliederversammlung am
Freitag, den 17.12.2021, 21 Uhr
im Vereinsheim des TSC 71 im Untergeschoss der Alten Schulturnhalle der Volksschule in der Kaufbeurer Straße 12 in Bad Wörishofen ein.
Tagesordnung:
Beitragsgestaltung für Kinder und Jugendliche
Die Vorstandschaft
gez. Beate Fenster, 1. Vorsitzende
Hinweis:
Es gilt 2G plus. Denkt bitte daran, entsprechende Nachweise vorlegen zu können. Zudem besteht Maskenpflicht außer am Sitzplatz.
Da es sich um eine ao. MGV handelt , kann nur dieser TO-Punkt abgehandelt werden.
Eingetragen von B.Fenster am 10.12.2021:
Foto: Klaus Butenschön
Nach erfolgreichen Starts in Thüringen und Frankfurt versuchten sich Frank und Roswitha im bayerischen Gammelsdorf beim Turnier um den 14. Halltertauer Hopfenpokal. Den Pokal konnten die beiden sich zwar nicht ertanzen. Bei 9 startenden Paaren war ein 2. Platz jedoch ein äußerst beachtliches Ergebnis. Und immerhin wurde einmal eine „1“ gezogen.
Herzliche Gratulation!!!
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